Die OSHA-Frist für die Unfallmeldung, die in diesem Jahr zählte, war der 2. März 2026 — der Tag, bis zu dem meldepflichtige Arbeitgeber in den USA ihre Unfall- und Erkrankungsdaten für 2025 über die Injury Tracking Application (ITA) einreichen mussten. Jetzt zählt ein zweites Datum: der 2. September 2026, an dem laut dem eigenen Vollzugsmemo der OSHA ihre Regionalbüros das sechsmonatige Zeitfenster verlieren, einen Betrieb genau wegen dieser fehlenden Meldung zu sanktionieren (OSHA, ITA Non-Responder Enforcement Program-Memo, 23. März 2026). War ein US-Standort meldepflichtig und hat nie eingereicht, entscheiden die nächsten Tage, ob daraus eine behebbare Lücke oder ein Bußgeldbescheid wird.
Was die elektronische Meldepflicht der ITA verlangt
Die ITA ist keine neue Pflicht — sie ist der elektronische Übermittlungsweg für einen Nachweis, den die meisten meldepflichtigen Arbeitgeber ohnehin auf Papier führen müssen: die Zusammenfassung nach Formular 300A, bei einem Teil der Betriebe zusätzlich das vollständige Formular 300 und die Ereignisberichte 301. Der Umfang hängt von Beschäftigtenzahl und Branche ab, gemäß der eigenen Dokumentationsverordnung der OSHA (OSHA, Injury Tracking Application):
| Betrieb | Was einzureichen ist |
|---|---|
| 250+ Beschäftigte, jede zur OSHA-Dokumentation verpflichtete Branche | Formular 300A |
| 20-249 Beschäftigte, festgelegte Hochrisikobranche (Appendix A) | Formular 300A |
| 100+ Beschäftigte, Appendix-B-Branche | Formular 300A, 300 und 301 |
Betriebe mit höchstens 19 Beschäftigten zur Spitzenzeit oder in einer teilweise befreiten Branche melden gar nichts. Entscheidend: Die OSHA schickt keine Benachrichtigung, welche Kategorie für einen Betrieb zutrifft — eine im Februar 2026 veröffentlichte Rechtsanalyse formuliert es deutlich: „Weder OSHA noch das bundesstaatliche MIOSHA informieren Arbeitgeber darüber, ob sie ihre Unfall- und Erkrankungsdaten elektronisch über die ITA einreichen müssen. Arbeitgeber sind selbst dafür verantwortlich, festzustellen, ob sie der elektronischen Meldepflicht unterliegen" (Barnes & Thornburg, National Law Review, 5. Februar 2026).
Die zwei Daten, auf die es ankommt
Zwei Fristen, sechs Monate auseinander, treiben den aktuellen Vollzugszyklus an. Der 2. März 2026 war der Einreichungstermin für die Daten des Kalenderjahres 2025. Der 2. September 2026 ist der Termin, den die OSHA sich im selben Vollzugsmemo selbst gesetzt hat: der Punkt, an dem ihre Regionalbüros keine Zeit mehr haben, ein Bußgeld für genau diese fehlende Meldung nach 29 CFR 1904.41(a)(1) und (a)(2) zu verhängen (OSHA, ITA Non-Responder Enforcement Program-Memo, 23. März 2026). Hinter dieser Frist steht ein laufender Prozess, keine einmalige Prüfung: Das Memo ordnet wöchentliche Abgleiche zwischen Betrieben mit offener Kontrolle und der Liste der Betriebe an, die offenbar nicht eingereicht haben — das schaffe „einen direkteren Weg zu Bußgeldern", so eine Zusammenfassung des Programms (bluehive.com, 2026 OSHA Changes). Eine vor dem 2. September eröffnete Kontrolle kann auch nach diesem Datum noch zu einem Bußgeld wegen der fehlenden Meldung führen, denn die Frist begrenzt neue Bußgeldverfahren, nicht bereits laufende Kontrollen.
Was ein Bußgeld tatsächlich kostet
Es lohnt sich, den Höchstsatz von dem zu trennen, was tatsächlich in Rechnung gestellt wird. Der OSHA-Bußgeldrahmen für 2026 reicht bis zu 16.550 US-Dollar je einfachem Verstoß, bis zu 165.514 US-Dollar je vorsätzlichem oder wiederholtem Verstoß und bis zu 16.550 US-Dollar für jeden Tag, an dem eine Gefährdung nach Ablauf der Frist nicht behoben ist (OSHA, Penalties). Doch ein erstmaliges Bußgeld wegen fehlender Meldung erreicht diese Obergrenze selten: eine Kanzleianalyse der laufenden Vollzugsrunde beziffert typische Erstverstöße auf „0 bis rund 1.865 US-Dollar" (Fisher Phillips, 2026). Das größere finanzielle Risiko ist gar nicht das Bußgeld selbst: Betriebe ohne Meldung landen im Site-Specific-Targeting-Programm (SST) der OSHA, das Betriebe unabhängig von jeder Beschwerde für eine umfassende Kontrolle auswählt. Dieselbe Analyse nennt einen SST-Besuch „ein Erlebnis von Wand zu Wand, das man lieber vermeiden würde", und er deckt Maschinenschutz, Absturzsicherung und alles andere ab, was ein Inspektor vor Ort bemerkt.
Wenn die Frist bereits verpasst ist
Der Weg zurück ist unabhängig vom Grund derselbe: die überfälligen Daten jetzt über die ITA einreichen. Die OSHA nimmt verspätete Meldungen bis zum 31. Dezember des Berichtsjahres an, und eine verspätete Einreichung nimmt den Betrieb von der Liste der „Non-Responder", die sowohl den Bußgeldabgleich als auch die SST-Kontrollliste speist (Fisher Phillips, 2026). Eine verspätete Meldung bleibt formal eine verspätete Meldung, und ein Bußgeld ist möglich, falls vorher eine Kontrolle eröffnet wird — aber die Einreichung heute ist deutlich besser als die Einreichung erst, nachdem ein Inspektor nach dem fehlenden Nachweis gefragt hat.
Wo genaue Unfalldaten — und weniger Unfälle — sich auszahlen
Nichts davon ändert, was einen Betrieb überhaupt aus dem Fokus der OSHA heraushält: eine niedrigere Unfallzahl. Jeder Eintrag im Formular 300A stammt von einem Ereignis, das tatsächlich auf der Fläche passiert ist, und der sicherste Weg zu einer kurzen, unauffälligen Zusammenfassung im nächsten März ist, genau diese Ereignisse zu verhindern. Wer die eigenen Unfallzahlen vor einer Entscheidung, wo man ansetzt, gegen einen nationalen oder europäischen Vergleichswert lesen will, findet in unserem kostenlosen Tool Unfallstatistik amtliche GUS- und Eurostat-Daten nach Quote statt Rohzahl dargestellt — siehe Unfallzahlen richtig lesen: drei verbreitete Fehler dazu, wie dieser Vergleich häufig missbraucht wird, bevor man aus den eigenen Zahlen Schlüsse zieht.
Dokumentationsdisziplin zählt genauso, wenn ein Inspektor (oder das eigene Abgleichprogramm der OSHA) einen Nachweis verlangt. Ein Schulungsnachweis, der auf Anfrage durchsuchbar und exportierbar ist, schlägt einen Ordner mit unterschriebenen Papierlisten; siehe Schulungsnachweise: Papier oder LMS dazu, was ein Audit tatsächlich prüft. Und auf der Gefährdungsseite trainiert unser VR-Modul Gefahrenerkennung am Arbeitsplatz Beschäftigte darin, genau die Bedingungen zu erkennen, aus denen meldepflichtige Ereignisse entstehen — statt sie erst hinterher in einer ITA-Meldung nachzutragen.
Fazit
Die Einreichungsfrist vom März ist bereits verstrichen; aktuell läuft das sechsmonatige Vollzugsfenster dahinter ab. Ist ein US-Standort meldepflichtig und hat nicht eingereicht, ist die Einreichung heute ein kleineres Problem als das, was eine eröffnete Kontrolle schafft. Langfristig sind die Daten im Formular 300A ein Nebenprodukt dessen, wie viele Unfälle tatsächlich passieren — im VR-Schulungskatalog findet sich das passende Szenario für den Bereich, der im eigenen Unfallregister zuerst auffallen würde.




