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Beinaheunfälle melden: warum kaum jemand es tut

Warum Meldesysteme für Beinaheunfälle oft leer bleiben, was DGUV, OSHA und CIOP-PIB empfehlen, und eine Checkliste für den eigenen Betrieb.

Łukasz Kamiński 6 Min. Lesezeit
Illustration mit Warnzeichen und dem Titel zum Melden von Beinaheunfällen

Häufige Fragen

Was ist ein Beinaheunfall?
Eine gefährliche Situation, bei der nur zufällig kein Personen- oder Sachschaden entstanden ist. Melden sollte man auch unsichere Zustände, kleine Vorfälle, die schlimmer hätten ausgehen können, und umgangene Schutzeinrichtungen, etwa Arbeiten bei abgenommener Schutzhaube.
Warum melden Beschäftigte Beinaheunfälle nicht?
Meist, weil ja nichts passiert ist. Die DGUV ergänzt, dass es den meisten schwerfällt, auf sicherheitswidriges Verhalten bei sich selbst oder anderen hinzuweisen. Angst vor Sanktionen, ein langes Formular und fehlende Rückmeldung auf frühere Meldungen tun den Rest.
Ist das Melden von Beinaheunfällen Pflicht?
Nach § 16 ArbSchG müssen Beschäftigte jede festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr und jeden Defekt an Schutzsystemen unverzüglich melden. Ein strukturiertes Meldesystem für alle Beinaheunfälle ist darüber hinaus eine Frage der betrieblichen Organisation.
Sollten Meldungen anonym sein?
Vertraulichkeit hilft, besonders am Anfang. Die DGUV empfiehlt, die Identität der Meldenden vertraulich zu behandeln und Fälle anonymisiert vorzustellen. Die Musterrichtlinie der US-Behörde OSHA erlaubt anonyme Meldungen, wenn die meldende Person das wünscht.

Über den Autor

Łukasz Kamiński

Łukasz Kamiński

Mitgründer, VR-Produktentwicklung | Experte für Arbeits- und Brandschutz

Feuerwehrmann und Mitgründer von EHS VR. Er schreibt die Szenarien unserer VR-Trainingsanwendungen und verantwortet deren Produktentwicklung — gestützt auf Praxiswissen in Arbeitsschutz, Brandschutz und Erster Hilfe.

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