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Fremdfirmen unterweisen: wer schult und worüber

Fremdfirmen sind nicht Ihre Beschäftigten, ihre Sicherheit betrifft Sie trotzdem. Was ArbSchG § 8, DGUV Vorschrift 1 und andere Länder verlangen.

Łukasz Kamiński 6 Min. Lesezeit
Illustration eines Schutzhelms neben dem Titel Contractor safety orientation

Häufige Fragen

Wer muss die Beschäftigten einer Fremdfirma unterweisen?
Beide Unternehmen, jeweils für etwas anderes. Die Fremdfirma unterweist ihre Leute in ihrer eigenen Tätigkeit. Der Auftraggeber informiert über die Gefahren seines Betriebs und vergewissert sich nach ArbSchG § 8 Abs. 2, dass die fremden Beschäftigten angemessene Anweisungen für seinen Betrieb erhalten haben.
Braucht man einen Koordinator für Fremdfirmen?
Wenn sich die Arbeiten gegenseitig gefährden können, ja. DGUV Vorschrift 1 § 6 verlangt dann eine Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Zur Abwehr besonderer Gefahren muss sie Weisungsbefugnis haben.
Was gehört in die Unterweisung einer Fremdfirma?
Die Gefahren Ihres Betriebs, auf die die Arbeit trifft, die vorhandenen Schutzmaßnahmen, Alarm- und Notfallregeln, Wege und Sperrbereiche, welche Ihrer Arbeitsmittel benutzt werden dürfen, Erlaubnisscheine und die Person, die die Arbeit beaufsichtigt und stoppen darf.
Ist eine Fremdfirma dasselbe wie Leiharbeit?
Nein. Leiharbeitnehmer arbeiten unter Ihrer Weisung, deshalb trifft die Unterweisungspflicht nach ArbSchG § 12 Abs. 2 den Entleiher. Eine Fremdfirma steuert ihre Arbeit und ihre Leute selbst, darum geht es bei ihr um Information und Zusammenarbeit.

Über den Autor

Łukasz Kamiński

Łukasz Kamiński

Mitgründer, VR-Produktentwicklung | Experte für Arbeits- und Brandschutz

Feuerwehrmann und Mitgründer von EHS VR. Er schreibt die Szenarien unserer VR-Trainingsanwendungen und verantwortet deren Produktentwicklung — gestützt auf Praxiswissen in Arbeitsschutz, Brandschutz und Erster Hilfe.

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